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vom 15.Juli 2008 – genehmigt mit Bescheid vom 29. August 2008 durch das Regierungspräsidium Chemnitz
unter Einarbeitung der Änderung und Ergänzung entsprechend Mitgliederbeschluss vom 22.Juni 2012,
§ 10 Nummer 10.6 – Änderung - und § 11 Satz 3 – Ergänzung -
- genehmigt und somit rechtsfähig mit Bescheid vom 10. August 2012 durch
( seit 1. März 2012 ) Landesdirektion Sachsen in Chemnitz
– Aktenzeichen : 14 -0564 / 2 / 3
1 - Name , Sitz und Geschäftsjahr
„Antennengemeinschaft Lichtentanne“. Der Verein wird beim Regierungspräsidium Chemnitz einen Antrag auf Verleihung der Rechtsfähigkeit stellen und danach die Bezeichnung „Antennengemeinschaft Lichtentanne w. V. “ führen.
.3.
2 - Zweck , Ziel und Aufgabe des Vereines
Lichtentanne / Sachsen und der näheren Umgebung.
3 - Mitgliedschaft
juristische Person sein.
. 2.
.5.
einer Frist von 4 Wochen schriftlich anzuzeigen ist,
werden kann,
4 - Rechte und Pflichten der Mitglieder
teilzunehmen, das Stimmrecht auszuüben und Anträge an den Vorstand zu stellen sowie Einrichtungen und Leistungen des Vereines entsprechend der gültigen Beitragsordnung zu nutzen.
entsprechend § 26 BGB - aus dem
Vorstandsvorsitzenden - und - Schatzmeister
für die Dauer von 3 Jahren gewählt.
Mitgliederversammlung zwei Drittel der Stimmberechtigten dies beschließen.
7 - Aufgaben des Vorstandes
alternativ durch Aushang an den offiziellen Anschlagtafeln der Gemeinde oder durch andere jedermann öffentlich zugänglichen Informationsquellen.
Einladung durch persönliches Anschreiben bedarf es nicht.
zur Mitgliederversammlung kann auch bei der vorhergehenden Mitgliederversammlung ausgesprochen werden.
Mitglieder.